Eizellenspende und altruistische Leihmutterschaft
Positionspapier der Frauen Union der CDU Deutschland
Ausgangslage:
In der Altersgruppe zwischen 30 und 50 Jahren haben gut 7,02 Millionen Deutsche keine Kinder. Die Gründe dafür sind vielfältig und reichen vom nicht vorhandenen Kinderwunsch oder anderen individuellen Präferenzen, über die Wahrnehmung einer Unvereinbarkeit mit der aktuellen Lebenssituation, bestehenden allgemeinen oder persönlichen Lebensverhältnissen bis zum fehlenden bzw. nicht gewünschten Partner bzw. Partnerin, gesundheitlichen Risiken, Erkrankungen oder Reproduktionsstörungen. Etwa ein Viertel aller kinderlosen Frauen und Männer zwischen 20 und 50 ist laut einer Befragung für das Bundesfamilienministerium ungewollt ohne Nachwuchs – das wären mehr als eine Million Paare, deren vorhandener Kinderwunsch sich bisher nicht erfüllt hat. Neben der Schweiz, Finnland und Italien gehört Deutschland in Sachen Kinderlosigkeit zu den Spitzenreitern in Europa. Dabei hat sich die Kinderlosenquote in den letzten 40 Jahren fast verdoppelt: Bei Frauen des Jahrgangs 1937 lag sie bei 11 Prozent. Bei den Frauen, die 1976 geboren wurden, sind 22 Prozent zum Eintritt ihrer Wechseljahre kinderlos.
Viele dieser Frauen und Paare leiden zum Teil sehr unter ihrer Kinderlosigkeit.
Grundthese:
Aufgrund der hohen Zahl an betroffenen Frauen und ihres zum Teil hohen Leidensdrucks ist die Diskussion über reproduktionsmedizinische Fragen und eine Reform des Fortpflanzungsrechts ein Thema, dem sich die Frauen Union der CDU Deutschlands nicht verweigern kann und will.
Für unsere Positionierung leiten uns sowohl Aspekte des körperlichen und seelischen Wohlergehens und der reproduktiven Selbstbestimmung als auch des menschlichen Würdeschutzes und des christlichen Menschenbildes.
Politische Diskussionslage:
Die Ampel-Bundesregierung hatte auf Grundlage ihres Koalitionsvertrages 2023 eine Kommission zur reproduktiven Frauen Union der CDU Deutschlands Klingelhöferstraße 8 10785 Berlin Telefon 030 22070 453 fu@cdu.de www.frauenunion.de 1 Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin eingesetzt, die Möglichkeiten zur Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft prüfen sollte. In 2024 hat die Kommission Empfehlungen vorgelegt, die von der Bundesregierung allerdings nicht weiterverfolgt wurden.
Der Vorstand der Frauen Union der CDU Deutschlands setzte parallel dazu eine eigene Arbeitsgruppe ein. Es fanden seit April 2022 zahlreiche Fach- und Informationsgespräche sowie Diskussionsforen mit betroffenen Frauen und Vertreterinnen und Vertretern aus den Bereichen Medizin, Theologie, Rechtswissenschaften, Soziologie, Sozialanthropologie, Ethik und Politik statt.
Nach mehreren umfassenden Diskussionen verständigte sich der Vorstand der Frauen Union der CDU Deutschlands auf nachfolgende Positionen:
I. Eizellspende
Der Vorstand der Frauen Union der CDU Deutschlands spricht sich grundsätzlich für Veränderungen bei den derzeit in Deutschland geltenden Regeln der Reproduktionsmedizin aus. In Deutschland soll es unter bestimmten Voraussetzungen möglich werden, Eizellen zu spenden.
1. Wir wollen keinen Eizellen-Markt wie in Spanien, Osteuropa oder in den USA. Dort werden Frauen oft aus finanziellen Gründen zu Eizellspenderinnen. Die Eizellspende in Deutschland muss - auch angesichts der gesundheitlichen Risiken für Spenderin und Empfängerin - altruistisch und frei von wirtschaftlichen oder anderen äußeren Einflüssen sein. Es soll sich hier kein kommerzieller Handel mit Eizellen entwickeln.
2. In Zukunft soll es möglich sein, dass Eizellen, die im Rahmen einer IVF-Kinderwunschbehandlung für die eigene Fortpflanzung entnommen und schließlich nicht mehr benötigt werden, an andere ungewollt kinderlose Frauen gespendet werden. Das soll auch für die Eizellen gelten, die aus medizinischen Gründen (Kyrokonservierung vor z.B. einer Krebsbehandlung) oder aus sozialen Gründen (Social Freezing) entnommen und nicht mehr selbst gebraucht werden. Unter diesen Umständen entstünde nur ein begrenztes Angebot für die Eizellen, die schon da sind.
3. Rein fremdnützige Spenden, d.h. Eizellen einer Frau, die diese für andere entnehmen lässt, sollen auch weiterhin nicht zulässig sein. Damit soll vermieden werden, dass ein neuer Markt und Handel mit Eizellen entstehen. Dies lehnen wir ab (siehe Punkt 2).
4. Wer Eizellspenden erhalten soll, ist durch entsprechende Kriterien festzulegen. Dabei sollen vor allem Frauen bedacht werden, die z.B. aus medizinischen Gründen über keine eigenen reproduktionsfähigen Eizellen oder nur solche mit schwerwiegenden genetischen Dispositionen verfügen. Kriterien wie das Lebensalter der Frau bzw. der Eintritt der Menopause sind zu bedenken, aber z.B. auch die frühe oder 2 induzierte Menopause aufgrund einer Erkrankung.
5. Es soll keine Ausnahme für lesbische Paare geben, bei denen die Frauen biologisch in der Lage sind, eigene Kinder zu bekommen. Die sog. ROPA- Methode lehnen wir damit ab.
6. Ein Eizellenspenderregister - analog zum Samenspenderregister - ist aufzubauen. Über dieses Register erfolgt die Abgabe der Eizellspenden. Die Anzahl der Eizellspenden wird dort verzeichnet und das Recht des Kindes auf seine Abstammung sichergestellt. Freiwilligkeit und Selbstbestimmtheit der Spende sind bei Spenderin und Empfängerin zu prüfen und festzustellen, insbesondere vor dem Hintergrund der mit der heterologen IVF verbundenen gesundheitlichen Risiken für die Schwangere.
7. Eizellen sollten nicht im Übermaß gespendet werden dürfen. Um gesundheitliche Risiken z.B. durch Überstimulation zu vermeiden, erscheint eine zahlenmäßige Begrenzung der gespendeten Eizellen sachgerecht.
8. Die Eizellentnahme und die Übertragung der Spende soll nur in zugelassenen medizinischen Einrichtungen bzw. Kliniken erfolgen dürfen.
9. Fragen bzgl. einer Aufwandsentschädigung für die Eizellspenderin stellen sich somit nicht, da die Entnahme der Eizellen und ggf. deren Aufbewahrung ausschließlich im eigenen Interesse erfolgt. Ein rückwirkender Erstattungsanspruch gegenüber der Empfängerin scheidet aus.
10. Der Sonderfall der Embryonenspende, der derzeit bereits zulässig ist, wird unter den o.g. Voraussetzungen befürwortet.
II. Altruistische Leihmutterschaft
Der Vorstand der Frauen Union der CDU Deutschlands setzt sich dafür ein, dass Leihmutterschaft - auch altruistisch - in Deutschland verboten bleibt.
Die Leihmutterschaft, selbst in altruistischen Modellen, ist mit erheblichen ethischen, rechtlichen und praktischen Bedenken verbunden. Es besteht ein hohes Risiko für Ausbeutung, Umgehungen und Missbrauch.
Lifestyle-Tendenzen wie in den USA sollte es in Deutschland nicht geben. Dort ist Leihmutterschaft ein Geschäftsmodell. Es existieren globale Reproduktionsmärkte.
Aus anderen Ländern wissen wir, dass Leihmütter ihre Dienste oft aus finanzieller Not heraus anbieten. Zudem müssen sich Leihmütter in den Verträgen mit ihren Auftraggebern dazu bereit erklären, sämtliche Maßnahmen der pränatalen Diagnostik durchzuführen und im Falle diagnostizierter Risiken die Schwangerschaft auf Wunsch und nach 3 dem Ermessen der Auftraggeber abzubrechen.
Eine klare Abgrenzung zwischen altruistischen und kommerziellen Interessen ist nicht möglich. Es ist rechtlich zudem nicht möglich zu verhindern, dass Frauen unter emotionalem Druck – gerade in der Familie – oder in finanzieller Abhängigkeit stehen, wenn die Leihmutterschaft erst einmal zugelassen wäre.
Das Europäische Parlament hat Leihmutterschaft gar als sexuelle Ausbeutung insbesondere ärmerer Frauen und als Verletzung ihrer Menschenwürde verurteilt. Leihmutterschaft wird auf eine Stufe mit Verbrechen wie Sklaverei, Zwangsheirat, illegale Adoption oder Ausbeutung von Kindern gestellt.